Erste Schritte nach dem Todesfall - Bestattungshaus Volk | Ihr Bestatter in 74706 Osterburken
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Erste Schritte nach dem Todesfall

Tritt der Todesfall ein, müssen viele Dinge berücksichtigt und entschieden werden.

Bei einem Todesfall zu Hause sollten Sie zunächst einige Anrufe tätigen, damit Sie umgehend Hilfe an Ihrer Seite haben. Zunächst rufen Sie bitte den Hausarzt an, der den Verstorbenen und seine Krankengeschichte kennt und den Totenschein ausstellt. Wenn dieser nicht erreichbar ist, wählen Sie den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117.

Ist der Tod in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim oder in einem Hospiz eingetreten, kümmern sich die Angestellten um den Anruf beim Arzt und informieren die Angehörigen. Nun können Sie uns als Bestattungsunternehmen kontaktieren und wir kümmern uns um alle weiteren Maßnahmen. Sie erreichen uns Tag und Nacht, auch an Sonntagen und Feiertagen. Wir stehen immer zur Verfügung und begleiten Sie durch diese schwere Zeit!

Ein Sterbefall bedeutet immer, dass bei aller Trauer auch viele Formalitäten zu erledigen sind. Diese Aufgabe können Sie getrost in unsere Hände legen.

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag wird der Sterbefall von uns beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Sterbeortes) angezeigt und die Sterbeurkunden werden beantragt. Dazu benötigen wir die Todesbescheinigung des Arztes, der die Leichenschau durchgeführt hat. Zur Beurkundung muss der Personenstand des Verstorbenen nachgewiesen werden.

Im einzelnen werden dafür folgende Personenstandsurkunden im Original benötigt:

  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das rechtsgültige Scheidungsurteil
  • Bei Bürgern mit ausländischer Abstammung: Ausweis und Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung
  • Bei Spätaussiedlern: Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis und ggf. Namenserklärung.

Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne diese zu besorgen. In einem persönlichen Gesprächstermin werden wir Ihnen alles erklären und Sie beraten. Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen, um so die Trauerfeier oder Beisetzung individuell für Sie gestalten zu können.

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